Zugang mit Hochschulabschluss
Bewerbungszeitraum:
Ab Mitte Mai bis 15. August
Bewerben können sich Personen mit einem mindestens sechssemestrigen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss jeglicher Fachrichtung und einer danach erbrachten mindestens einjährigen qualifizierten Berufstätigkeit.
Zugang ohne Hochschulabschluss
Bewerbungszeitraum Eignungsprüfung:
Ab Mitte November des Vorjahres bis 31. März
Interessierte ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, aber mit einer Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Allgemeine Hochschulreife oder Meisterprüfung), haben die Möglichkeit, sich mit einer mindestens dreijährigen, einschlägigen und qualifizierten Berufstätigkeit über eine Eignungsprüfung für das Studium zu qualifizieren. Zusätzlich muss eine mindestens einjährige qualifizierte Berufstätigkeit nachgewiesen werden.
Ausführliche und rechtsverbindliche Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der
Prüfungsordnung des Studiengangs
Studienentgelt und Entgelt für die Masterarbeit
Sollten Sie Ihr Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit von 4 Semestern abschließen, können Sie es verlängern. Dabei entfällt das Studienentgelt im 5. Semester. Ab dem 6. Semester zahlen Sie ein auf 30 % reduziertes Studienentgelt, unbeschadet der Kosten für die Masterarbeit. Auf Antrag kann das Studienentgelt in Raten gezahlt werden. Unsere Entgelte unterliegen nicht der MwSt. und können steuerlich absetzbar sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Studienmaterialien und Präsenzphasen
Die Studienmaterialien sind in digitaler und/oder gedruckter Form in den Kosten inbegriffen. In den Kosten nicht enthalten sind Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten im Rahmen der Präsenzphasen.
Änderungen vorbehalten
Benjamin Nitzpon, M.Sc.
Programmmanagement
+49 631 205-4468
Alica Weiß, M.A.
Programmmanagement
+49 631 205-4930
Anke Schappert
Sekretariat
+49 631 205-4927