Der weiterbildende Fernstudiengang vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, das für eine Tätigkeit als „Medizinphysiker*in“ benötigt wird. Er orientiert sich dabei unter anderem an den Anforderungen der Weiterbildungsordnung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik (DGMP) und den Vorgaben zur Ausbildung von Medizinphysik-Experten.
Der Masterstudiengang richtet sich an Absolvent*innen technisch-naturwissenschaftlicher Studiengänge mit mindestens einjähriger Berufserfahrung im Bereich der Medizinphysik, Medizintechnik und fachlich nahestehender Gebiete. Er setzt dabei Schwerpunkte in der medizinischen Strahlenphysik, medizinischen Laserphysik sowie medizinischen Bildgebung und -verarbeitung.
Integrierte, seperat bescheinigte Kurse
In das Studium integriert und separat bescheinigt sind zurzeit ein Grundkurs im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten, der Spezialkurs ST1 Basiskurs Strahlentherapie für Medizinphysik-Experten, der Spezialkurs ST2 Strahlenschutz in der Teletherapie für Medizinphysik-Experten, ein Lehrgang zur Laserschutzbeauftragten-Ausbildung für wissenschaftliche und medizinische Lasersysteme sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Strahlenschutz-Grundausbildung für medizinische Exposition nach österreichischem Recht. Aufgrund sich ändernder rechtlicher Vorgaben etc. kann jedoch die Möglichkeit des Erwerbs dieser Bescheinigungen im Studienverlauf variieren oder ganz entfallen; für Rückfragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ein Zertifikat als Alternative?
Der Inhalt gefällt Ihnen, Sie möchten im Moment aber keinen weiteren akademischen Grad erwerben?
Hier finden Sie ausführliche Informationen zu unserem Zertifikats-Fernstudiengang Medizinische Physik und Technik (Regelstudienzeit: 4 Semester).
Zugang mit Hochschulabschluss
Bewerbungszeitraum: Ab Mitte Mai bis 15. Juli
Bewerben können sich Personen mit einem mindestens sechssemestrigen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bestimmter ingenieur- oder naturwissenschaftlicher Fachrichtungen und einer danach erbrachten mindestens einjährigen einschlägigen und qualifizierten Berufstätigkeit.
Ausführliche und rechtsverbindliche Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der
Prüfungsordnung des Studiengangs
Studienentgelt und Entgelt für die Masterarbeit
Sollten Sie Ihr Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit von 6 Semestern abschließen, können Sie es verlängern. Dabei entfällt das Studienentgelt im 7. Semester. Ab dem 8. Semester zahlen Sie ein auf 30 % reduziertes Studienentgelt, unbeschadet der Kosten für die Masterarbeit. Auf Antrag kann das Studienentgelt in Raten gezahlt werden. Unsere Entgelte unterliegen nicht der MwSt. und können steuerlich absetzbar sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Studienmaterialien und Präsenzphasen
Die Studienmaterialien sind in digitaler und/oder gedruckter Form in den Kosten inbegriffen. In den Kosten nicht enthalten sind Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten im Rahmen der Präsenzphasen.
Änderungen vorbehalten
Dr. Peter Decker
Programmmanagement
+49 631 205-4932
Vanessa André, B.A.
Verwaltung
+49 631 205-4933