Der weiterbildende Fernstudiengang vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, das für eine Tätigkeit als „Medizinphysiker*in“ benötigt wird. Er orientiert sich dabei unter anderem an den Anforderungen der Weiterbildungsordnung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik (DGMP) und den Vorgaben zur Ausbildung von Medizinphysik-Experten.
Der Zertifikatsstudiengang richtet sich an Absolvent*innen technisch-naturwissenschaftlicher Studiengänge, die bereits einen Master- oder Diplomabschluss erworben haben und (vorerst) nicht an einem weiteren akademischen Grad interessiert sind, sondern vornehmlich Wissen auf dem Gebiet der Medizinphysik beziehungsweise -technik und damit verbundenen Gebieten (wie zum Beispiel Anatomie und Physiologie) wissenschaftlich fundiert und fachlich ausgewiesen erwerben wollen. Er setzt dabei Schwerpunkte in der medizinischen Strahlenphysik, medizinischen Laserphysik sowie medizinischen Bildgebung und -verarbeitung. Geeignet ist das Studium auch für diejenigen, die in den vielfältigen Tätigkeitsbereich der Medizinphysik und Medizintechnik einsteigen möchten.
Integrierte, separat bescheinigte Kurse
In das Studium integriert und separat bescheinigt sind zurzeit ein Grundkurs im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten, der Spezialkurs SR1 Basiskurs Röntgendiagnostik für Medizinphysik-Experten, der Spezialkurs ST1 Basiskurs Strahlentherapie für Medizinphysik-Experten, der Spezialkurs ST2 Strahlenschutz in der Teletherapie für Medizinphysik-Experten, ein Lehrgang zur Laserschutzbeauftragten-Ausbildung für wissenschaftliche und medizinische Lasersysteme sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Strahlenschutz-Grundausbildung für medizinische Exposition nach österreichischem Recht. Aufgrund sich ändernder rechtlicher Vorgaben etc. kann jedoch die Möglichkeit des Erwerbs dieser Bescheinigungen im Studienverlauf variieren oder ganz entfallen; für Rückfragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ein Masterabschluss als Alternative?
Der Inhalt gefällt Ihnen, Sie möchten aber mehr und einen weiteren akademischen Grad erwerben?
Hier finden Sie ausführliche Informationen zu unserem Master-Fernstudiengang Medizinische Physik (Regelstudienzeit: 6 Semester).
Zugang mit Hochschulabschluss
Bewerbungszeitraum: Ab Mitte Mai bis 15. Juli*
*verlängert bis zum 15. August
Bewerben können sich Personen mit einem mindestens achtsemestrigen Diplom- oder Masterabschluss (Masterabschluss zzgl. vorangehendem mindestens sechssemestrigem erstem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss) bestimmter ingenieur- oder naturwissenschaftlicher Fachrichtungen und einer danach erbrachten einschlägigen und qualifizierten Berufstätigkeit.
Ausführliche und rechtsverbindliche Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der
Prüfungsordnung des Studiengangs
Studienentgelt
Sollten Sie Ihr Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit von 4 Semestern abschließen, können Sie es verlängern. Dabei entfällt das Studienentgelt im 5. Semester. Ab dem 6. Semester zahlen Sie ein auf 30 % reduziertes Studienentgelt. Auf Antrag kann das Studienentgelt in Raten gezahlt werden. Unsere Entgelte unterliegen nicht der MwSt. und können steuerlich absetzbar sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Studienmaterialien und Präsenzphasen
Die Studienmaterialien sind in den Kosten inbegriffen. In den Kosten nicht enthalten sind Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten im Rahmen der Präsenzphasen.
Ja, sowohl der Masterstudiengang „Medizinische Physik“ als auch der Zertifikatsstudiengang „Medizinische Physik und Technik“ haben eine Zulassungsbeschränkung auf jeweils 30 Neuzulassungen pro Jahr für das erste Semester. Erfahrungsgemäß konnten in den Vorjahren die Bewerber*innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und sich bis zum Bewerbungstermin 15.07. bewerben, einen Studienplatz erhalten. Sollten danach noch Restplätze verfügbar sein, wird üblicherweise ein weiterer späterer Bewerbungstermin (ausschließlich) für diese Restplätze angesetzt. Es lohnt sich sicherlich, sich auch nach dem 15.07. noch um einen dieser Restplätze zu bewerben. Es kann jedoch sein, dass dann einzelne Bewerbende keinen dieser Restplätze mehr erhalten können.
Zulassungsfähig sind nur Hochschulabschlüsse aus dem physikalisch-naturwissenschaftlichen bzw. ingenieurwissenschaftlichen Bereich. Sie finden in der Prüfungsordnung (siehe dort Anhang 2) eine Auflistung der Abschlüsse, die dieses Kriterium erfüllen. Studienplatzbewerbungen mit Abschlüssen, die dort nicht aufgeführt sind, werden vom Prüfungsausschuss einzeln begutachtet, ob eine Zulassung möglich ist.
Der Masterstudiengang wendet sich hauptsächlich an Personen mit mindestens einjähriger Berufserfahrung im Bereich der Medizinphysik und -technik sowie in fachlich nahestehenden Gebieten (die außer in Klinken, Großpraxen, bei Medizintechnik-Herstellern etc. z. B. auch durch eine Tätigkeit bei Behörden, im Rahmen einer Promotion etc. erworben worden sein kann), die den akademischen Grad Master of Science erwerben möchten. Die Zielgruppe des Zertifikatsstudiengangs sind in erster Linie diejenigen, die bereits einen Master- oder Diplomabschluss besitzen und eine an ihren beruflichen Anforderungen orientierte fachlich ausgewiesene Weiterbildung im Bereich der Medizinphysik bzw. -technik benötigen, jedoch (vorerst) keinen weiteren akademischen Grad anstreben. Er ist auch für Personen geeignet, die in diesen vielfältigen Tätigkeitsbereich einsteigen möchten und bisher noch keine Berufserfahrung darin erwerben konnten. Im Vergleich zum Zertifikatsstudiengang ist der Masterstudiengang länger und schließt mit einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit, der Masterarbeit, ab. Beide Studiengänge qualifizieren für eine Tätigkeit in medizinischen Versorgungseinrichtungen. Weitere Einsatzfelder sind unter anderem Bereiche der Forschung und Entwicklung medizinischer Geräte und Verfahren, Prüf-, Kontroll- und Wartungswesen, Vertrieb sowie Schulung.
Die Inhalte des Zertifikatsstudiengangs „Medizinische Physik und Technik“ stammen aus dem Masterstudiengang „Medizinische Physik“; die Studierenden beider Studiengänge nehmen an denselben Präsenzphasen teil, schreiben dieselben Klausuren und bilden deshalb oftmals auch studiengangsübergreifende Lerngruppen. Die Studierenden des Zertifikatsstudiengangs „Medizinische Physik und Technik“ studieren deshalb genauso auf Masterniveau wie die Studierenden des Masterstudienganges „Medizinische Physik“.
Sie haben die Möglichkeit, sich für beide Studiengänge zu bewerben. Es wäre in Ihrem Fall deshalb sinnvoll, eine Bewerbung für beide Studiengänge abzugeben. Wenn Sie für den einen Studiengang nicht zugelassen werden können, wird trotzdem Ihre Bewerbung für den anderen Studiengang geprüft.
Die Dauer der Berufstätigkeit darf erst nach dem ersten Hochschulabschluss gezählt werden, auch wenn es die gleiche Tätigkeit ist, die man schon vorher ausgeübt hat, weil man z. B. berufsbegleitend studiert hat. Ohne vollständige einjährige Berufstätigkeit ist eine Zulassung leider nicht möglich. Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den Zertifikatsstudiengang „Medizinische Physik und Technik“ erfüllen (siehe nachfolgende Ausführungen), kann es für Sie sinnvoll sein, sich anstatt für den Masterstudiengang „Medizinische Physik“ zunächst für den Zertifikatsstudiengang „Medizinische Physik und Technik“ zu bewerben, da hier keine Berufserfahrung zum Studienbeginn nachgewiesen werden muss. Sobald Sie die einjährige Berufstätigkeit vollständig nachweisen können, können Sie einen Wechsel in den Masterstudiengang „Medizinische Physik“ beantragen; die erfolgreich im Zertifikatsstudiengang „Medizinische Physik und Technik“ erbrachten Leistungen können dabei (auf Antrag) in der Regel anerkannt werden.
Die einjährige Berufstätigkeit kann auch durch entsprechende einschlägige Zeiten eines Praktikums bzw. eine Berufstätigkeit während eines Promotionsverfahrens nach dem Erststudium nachgewiesen werden.
Die Kursbescheinigungen werden studienbegleitend erworben und werden auch studienbegleitend ausgegeben. Sie müssen somit nicht bis zum Ende Ihres Studiums warten, bis Sie diese Bescheinigungen erhalten. Es ist dabei auch unerheblich, ob Sie im Master- oder Zertifikatsstudiengang studieren – es können in beiden Studiengängen dieselben Kursbescheinigungen erworben werden.

Dr. Peter Decker
Programmmanagement
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