Der weiterbildende Fernstudiengang vermittelt Ihnen praxisnahes Wissen in den wichtigsten Rechtsbereichen des Berufsalltags. Dazu zählen Vertragsrecht, grenzüberschreitende Verträge, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Internetrecht und E-Commerce, Geistiges Eigentum, Arbeitsrecht, Privatversicherungsrecht, Compliance, Steuerrecht und Bilanzrecht sowie Vertragspraxis.
Zugang mit Hochschulabschluss
Bewerbungszeitraum: 1. April bis 31. August
Bewerben können sich Personen mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss jeglicher Fachrichtung und einer danach erbrachten mindestens einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit. Ausgenommen sind Personen, die bereits die erste juristische Prüfung in der BRD erfolgreich abgeschlossen haben.
Zugang ohne Hochschulabschluss
Bewerbungsfrist Eignungsprüfung: bis 1. April
Interessierte ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, aber mit einer Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Meisterprüfung oder anerkannte Fortbildungsabschlüsse), haben die Möglichkeit, sich mit einer mindestens dreijährigen, einschlägigen rechtsnahen Berufstätigkeit über eine Eignungsprüfung für das Studium zu qualifizieren.
Der Hochschulzugang kann auch für Personen eröffnet werden, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen; Berufsausbildung und -erfahrung müssen einen fachlichen Bezug zum angestrebten Studium aufweisen (vgl. § 77 Abs. 13 des saarländischen Hochschulgesetzes).
Studienentgelt und Entgelt für die Masterarbeit
Sollten Sie Ihr Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit von 4 Semestern abschließen, können Sie es verlängern. Dabei entfällt das Studienentgelt im 5. Semester. Ab dem 6. Semester zahlen Sie ein auf 30 % reduziertes Studienentgelt, unbeschadet der Kosten für die Masterarbeit. Auf Antrag kann das Studienentgelt in Raten gezahlt werden. Unsere Entgelte unterliegen nicht der MwSt. und können steuerlich absetzbar sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Studienmaterialien
Die Studienmaterialien sind in den Kosten inbegriffen.
"Da ich im Berufsleben zunehmend mit juristischen Fragen konfrontiert wurde, entschied ich mich dafür, mich auf diesem Gebiet weiterzubilden. Der Studiengang war dafür bestens geeignet. Nach meinem Abschluss begann ich, im Unternehmen auch eigeninitiativ juristische Themen anzugehen. Heute habe ich eine Position als „Global Head of Compliance“, was meinen Aufwand bestätigt und mir viel Spaß macht."
Dipl.-Betriebsw. (FH) Christian Bramkamp, LL.M.
Global Head of Compliance
"In meiner Position bin ich täglich mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Als Ingenieur habe ich mich damit oft schwergetan. Heute ist das anders, bislang liege ich mit meiner eigenen juristischen Meinung immer genau richtig. Auch der Titel, um den es mir anfangs nie ging, hat sich als nützlich erwiesen. Er drückt einen gewissen Sachverstand aus und rückt das Gespräch mit Anwälten auf Augenhöhe."
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Butsch, M.Sc., LL.M.
Geschäftsführer einer mittelständigen Firma
"Als ich das Studium aufnahm, war ich als Übersetzerin in einem juristischen Umfeld bei internationalen Unternehmen tätig. Ich entschied mich unter anderem für den Masterstudiengang, um Theorie und Praxis der Rechtsgebiete, mit denen ich zu tun hatte, zusammenzufügen. So ergab sich nicht nur ein ganzes Bild, sondern auch eine Position als Compliance-Referentin und die Möglichkeit der Promotion."
Andrea Petzenhauser, B.Ed., LL.M.
Compliance-Referentin bei einer Versicherung
Nein, Sie müssen lediglich die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die Anzahl der Studienplätze ist nicht begrenzt.
Eine Anerkennung ist nur aus Studiengängen möglich, die nicht zur Zulassung herangezogen werden. Zur Anerkennung müssen diese Leistungen qualitativ und quantitativ mit Inhalten unseres Curriculums vergleichbar sein. Die verbindliche Anerkennung kann leider erst nach Studienbeginn erfolgen. Auch eine vorherige Einschätzung ist nicht möglich.
Die 12 Monate Berufserfahrung dürfen erst nach dem Hochschulabschluss gezählt werden, auch wenn es die gleiche Tätigkeit ist, die man schon vorher ausgeübt hat, weil man z. B. berufsbegleitend studiert hat. Die Berufserfahrung kann auch noch im August komplettiert und der Nachweis Anfang September eingereicht werden, nicht jedoch später.
Nein, sobald ein Hochschulabschluss vorliegt, ist der Zugang zur Eignungsprüfung ausgeschlossen.
Nein, synchrone Veranstaltungen („Präsenzveranstaltungen“) als auch Prüfungen sind komplett digital, sodass Sie nicht anreisen müssen. Wir bieten zudem alle digitalen Live-Veranstaltungen zu Zeiten an, in denen man i. d. R. nicht arbeiten muss – also werktags ab 18 oder 19 Uhr und am Wochenende (Freitagnachmittag 16 Uhr bis Sonntagmittag 12 Uhr). Die Klausur findet digital als open-book-Klausur statt.
Der Abschluss wird von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes in Kooperation mit der RPTU vergeben.

Dr. Evelyne Fauth
Programmmanagement
+49 631 205-4938
fernstudium-wr[at]rptu.de

Lara Weishaar
Verwaltung
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