Weiterbildendes Fernstudium:
Wirtschaftsrecht für die
Unternehmenspraxis

MASTER OF LAWS

 

 

Jetzt bewerben!
 

©iStock.com/miniseries 

In Kooperation mit der Universität des Saarlandes (UdS)
 

Fachliche Leitung: Prof. Dr. jur. Michael Anton, UdS & Prof. Dr. jur. Stephan Weth, UdS

Verantwortliche Fakultät der UdS: Rechtswissenschaftliche Fakultät

Darum geht es

Der weiterbildende Fernstudiengang vermittelt Ihnen praxisnahes Wissen in den wichtigsten Rechtsbereichen des Berufsalltags. Dazu zählen Vertragsrecht, grenzüberschreitende Verträge, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Internetrecht und E-Commerce, Geistiges Eigentum, Arbeitsrecht, Privatversicherungsrecht, Compliance, Steuerrecht und Bilanzrecht sowie Vertragspraxis.

Der Masterstudiengang richtet sich an Personen, die keine juristische Ausbildung bzw. wenig rechtliche Kenntnisse haben, sich im Berufsalltag jedoch vor juristischen Stolperfallen schützen wollen.

Der berufsbegleitende Studiengang qualifiziert Sie dafür, in Ihrem Berufsalltag in Wirtschaft, Verwaltung oder Selbstständigkeit rechtssicher zu handeln und mit Rechtsexpert*innen effektiv und auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten.

Die Eckdaten

ABSCHLUSS
Master of Laws (LL.M.)


LEISTUNGSPUNKTE
901


AKKREDITIERUNG
Universität des Saarlandes

1 Studierende, deren zur Zulassung zum Studiengang berechtigender Studienabschluss weniger als 210 LP umfasst, erlangen durch die Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen mit dem Erwerb des Masterabschlusses in Summe auch 300 LP. Details sind § 2 Abs. 5 der Prüfungsordnung zu entnehmen.

SPRACHE
Deutsch


REGELSTUDIENZEIT
4 Semester (berufsbegleitend)


BEGINN
zum Wintersemester (Oktober)

ARBEITSAUFWAND
Ø 21 Stunden/Woche


SYNCHRONE VERANSTALTUNGEN
insg. 4, abends oder am Wochenende


VERANSTALTUNGSORT
online

Der Studiengang im Überblick

1. Semester



 

Grundlagen des Rechts sowie insbesondere Vertragsrecht

2. Semester



 

Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht, Wahlmöglichkeit zwischen Wirtschaftsverwaltungsrecht und Unternehmenskauf, Datenschutz und Schutz des geistigen Eigentums wie z. B. Patent- und Markenrecht



 

3. Semester



 

Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Vorsorge vor Risiken besonders mit Compliance, Rechtsdurchsetzung im Rahmen der Vertragspraxis

4. Semester



 

                         Masterarbeit                     

 

 

 

 

 


©iStock.com/Petar Chernaev

Ausführliche Informationen zu den Studieninhalten sowie den Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie im

Modulhandbuch des Studiengangs

Optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

LERNMATERIALIEN

Sie erhalten von uns umfangreiche, wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Selbstlernmaterialien, die von Expert*innen speziell für das Fernstudium entwickelt wurden.

VIRTUELL VERNETZT

Unser Online-Campus ist Ihre interaktive Lernplattform. Außerdem sind Sie dort jederzeit mit uns und Ihren Mitstudierenden vernetzt.

ONLINE-PRÄSENZPHASEN

Hier vertiefen Sie das Wissen, das Sie im Selbststudium erworben haben, in Theorie und Praxis. Alle Termine kennen Sie rechtzeitig.

Ihre Qualifikationen für den Studiengang

Zugang mit Hochschulabschluss


Bewerbungszeitraum: 1. April bis 31. August


Bewerben können sich Personen mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss jeglicher Fachrichtung und einer danach erbrachten mindestens einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit. Ausgenommen sind Personen, die bereits die erste juristische Prüfung in der BRD erfolgreich abgeschlossen haben.

Zugang ohne Hochschulabschluss


Bewerbungsfrist Eignungsprüfung: bis 1. April


Interessierte ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, aber mit einer Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Meisterprüfung oder anerkannte Fortbildungsabschlüsse), haben die Möglichkeit, sich mit einer mindestens dreijährigen, einschlägigen rechtsnahen Berufstätigkeit über eine Eignungsprüfung für das Studium zu qualifizieren. 
Der Hochschulzugang kann auch für Personen eröffnet werden, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen; Berufsausbildung und -erfahrung müssen einen fachlichen Bezug zum angestrebten Studium aufweisen (vgl. § 77 Abs. 13 des saarländischen Hochschulgesetzes).

 

Ausführliche und rechtsverbindliche Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der

Prüfungsordnung des Studiengangs

Die Kosten


STUDIENENTGELT
zzt. 1.350 Euro/Semester2


SEMESTERBEITRAG
zzt. 135,50 Euro/Semester


ENTGELT FÜR DIE MASTERARBEIT
zzt. 720 Euro, einmalig

 

2 gültig ab WiSe 2026/27

Studienentgelt und Entgelt für die Masterarbeit
Sollten Sie Ihr Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit von 4 Semestern abschließen, können Sie es verlängern. Dabei entfällt das Studienentgelt im 5. Semester. Ab dem 6. Semester zahlen Sie ein auf 30 % reduziertes Studienentgelt, unbeschadet der Kosten für die Masterarbeit. Auf Antrag kann das Studienentgelt in Raten gezahlt werden. Unsere Entgelte unterliegen nicht der MwSt. und können steuerlich absetzbar sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Studienmaterialien
Die Studienmaterialien sind in den Kosten inbegriffen. 

Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie hier:

Entgeltordnung/Entgeltverzeichnis

Das sagen
unsere Studierenden und Alumni

"Da ich im Berufsleben zunehmend mit juristischen Fragen konfrontiert wurde, entschied ich mich dafür, mich auf diesem Gebiet weiterzubilden. Der Studiengang war dafür bestens geeignet. Nach meinem Abschluss begann ich, im Unternehmen auch eigeninitiativ juristische Themen anzugehen. Heute habe ich eine Position als „Global Head of Compliance“, was meinen Aufwand bestätigt und mir viel Spaß macht."

Dipl.-Betriebsw. (FH) Christian Bramkamp, LL.M.
Global Head of Compliance

"In meiner Position bin ich täglich mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Als Ingenieur habe ich mich damit oft schwergetan. Heute ist das anders, bislang liege ich mit meiner eigenen juristischen Meinung immer genau richtig. Auch der Titel, um den es mir anfangs nie ging, hat sich als nützlich erwiesen. Er drückt einen gewissen Sachverstand aus und rückt das Gespräch mit Anwälten auf Augenhöhe."


Dipl.-Ing. (FH) Thomas Butsch, M.Sc., LL.M.  
Geschäftsführer einer mittelständigen Firma

"Als ich das Studium aufnahm, war ich als Übersetzerin in einem juristischen Umfeld bei internationalen Unternehmen tätig. Ich entschied mich unter anderem für den Masterstudiengang, um Theorie und Praxis der Rechtsgebiete, mit denen ich zu tun hatte, zusammenzufügen. So ergab sich nicht nur ein ganzes Bild, sondern auch eine Position als Compliance-Referentin und die Möglichkeit der Promotion."


Andrea Petzenhauser, B.Ed., LL.M.
Compliance-Referentin bei einer Versicherung

Infomaterial

Studienbroschüre

Haben Sie Fragen zum weiterbildenden Fernstudiengang?


 

FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten

Nein, Sie müssen lediglich die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die Anzahl der Studienplätze ist nicht begrenzt.

Eine Anerkennung ist nur aus Studiengängen möglich, die nicht zur Zulassung herangezogen werden. Zur Anerkennung müssen diese Leistungen qualitativ und quantitativ mit Inhalten unseres Curriculums vergleichbar sein. Die verbindliche Anerkennung kann leider erst nach Studienbeginn erfolgen. Auch eine vorherige Einschätzung ist nicht möglich.

Die 12 Monate Berufserfahrung dürfen erst nach dem Hochschulabschluss gezählt werden, auch wenn es die gleiche Tätigkeit ist, die man schon vorher ausgeübt hat, weil man z. B. berufsbegleitend studiert hat. Die Berufserfahrung kann auch noch im August komplettiert und der Nachweis Anfang September eingereicht werden, nicht jedoch später.

Nein, sobald ein Hochschulabschluss vorliegt, ist der Zugang zur Eignungsprüfung ausgeschlossen.

Nein, synchrone Veranstaltungen („Präsenzveranstaltungen“) als auch Prüfungen sind komplett digital, sodass Sie nicht anreisen müssen. Wir bieten zudem alle digitalen Live-Veranstaltungen zu Zeiten an, in denen man i. d. R. nicht arbeiten muss – also werktags ab 18 oder 19 Uhr und am Wochenende (Freitagnachmittag 16 Uhr bis Sonntagmittag 12 Uhr). Die Klausur findet digital als open-book-Klausur statt.

Der Abschluss wird von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes in Kooperation mit der RPTU vergeben.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie auch hier:

FAQ zu Fernstudium und Weiterbildung an der RPTU

Online-Infoveranstaltungen

Ihre Ansprechpersonen

Dr. Evelyne Fauth
Programmmanagement
+49 631 205-4938
fernstudium-wr[at]rptu.de

So geht es weiter

Bewerbung

 

Sie bringen den Hochschulabschluss 
und die Berufserfahrung mit?
Bewerben Sie sich jetzt!

Eignungsprüfung

 

Sie haben die Berufserfahrung,
aber nicht den Hochschulabschluss?
Erfahren Sie mehr zu unserer Eignungsprüfung.

 

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.