Studienentgelt
Sollten Sie Ihr Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit von 4 Semestern abschließen, können Sie es verlängern. Dabei entfällt das Studienentgelt im 5. Semester. Ab dem 6. Semester zahlen Sie ein auf 30 % reduziertes Studienentgelt. Auf Antrag kann das Studienentgelt in Raten gezahlt werden. Unsere Entgelte unterliegen nicht der MwSt. und können steuerlich absetzbar sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Studienmaterialien und Präsenzphasen
Die Studienmaterialien sind in den Kosten inbegriffen. In den Kosten nicht enthalten sind Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten im Rahmen der Präsenzphasen.