Bewerbungszeitraum Eignungsprüfung:
Ab Mitte November des Vorjahres bis 31. Januar
Interessierte ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, aber mit einer Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Allgemeine Hochschulreife oder Meisterprüfung)3, haben die Möglichkeit, sich mit einer mindestens dreijährigen, einschlägigen und qualifizierten Berufstätigkeit über eine Eignungsprüfung für das Studium zu qualifizieren.
Zusätzlich muss eine mindestens einjährige einschlägige und qualifizierte Berufstätigkeit im Bereich Sport, Gesundheit oder Informatik nachgewiesen werden.
3 Die genannten Hochschulzugangsberechtigungen sind nur als Beispiele zu verstehen. Weitere Hochschulzugangsberechtigungen sind § 35 Abs. 2 i. V. m. § 65 Abs. 1 und 2 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes zu entnehmen.
Weitere Informationen zur Eignungsprüfung