Bewerbungszeitraum Eignungsprüfung:
Ab Mitte Mai bis 31. Juli des Vorjahres
Interessierte ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, aber mit einer Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Allgemeine Hochschulreife oder Meisterprüfung)1, haben die Möglichkeit, sich mit einer mindestens dreijährigen, einschlägigen und qualifizierten Berufstätigkeit über eine Eignungsprüfung für das Studium zu qualifizieren.
1 Die genannten Hochschulzugangsberechtigungen sind nur als Beispiele zu verstehen. Weitere Hochschulzugangsberechtigungen sind § 35 Abs. 2 i. V. m. § 65 Abs. 1 und 2 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes zu entnehmen.
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